Allgemeine Geschäftsbedingungen

Software as a Service (SaaS) der projectdocu GmbH

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1.  projectdocu erbringt für seine Kunden „Software as a Service“ – „SaaS Dienstleistungen“ über das Medium Internet im Bereich der Baudokumentation.

1.2. Der Vertragsgegenstand für die Software ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten im Angebot der projectdocu getroffenen Regelungen.

1.3. Der Vertrag kommt zwischen der projectdocu GmbH (im Folgenden projectdocu genannt), Friedhofstraße 140, 45478 Mülheim an der Ruhr), (aktuell noch Amtsgericht Düsseldorf HRB 68804) und dem im Auftrag benannten Kunden, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, zustande.

1.4. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt der Vertragsschluss mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch projectdocu.

1.5. Alle Angebote von projectdocu sind freibleibend, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich im Angebot bestimmt wird.

1.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

2. Konditionen, Verzug

2.1. Sämtliche mündlich und / oder schriftlich veröffentlichte Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.

2.2. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis zu.

2.3. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist projectdocu berechtigt, den Zugang zum „SaaS Dienst“ zu sperren. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, so ist projectdocu berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt projectdocu vorbehalten.

2.4. Der Kunde kommt 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht projectdocu ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass projectdocu ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

2.5. Beabsichtigt projectdocu wesentliche Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder eine Erhöhung der Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. projectdocu wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

3. Standartleistungen

3.1. projectdocu hat die Software unter „projectdocu.net“ zur webbasierten Dokumentation von Bauvorhaben (im Folgenden Vertragssoftware genannt) entwickelt. projectdocu stellt die Vertragssoftware als SaaS-Lösung auf der Internetseite https://projectdocu.net dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages über das Medium Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.  Zu diesem Zweck stellt projectdocu die Client-Software auf einem Internet-Server zur Verfügung. Der Kunde hat über seinen Internetbrowswer die Möglichkeit, die Vertragssoftware zu nutzen. Für die Nutzung wird  ein internetfähiger PC sowie eine  Internetanbindung benötigt. Eventuell entstehende Kosten für die Internetanbindung, hat der Kunde zu tragen.

3.2. Der konkrete Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot der projectdocu für den Kunden. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch projectdocu. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Funktionsumfang bzw. die Nutzung während der Vertragslaufzeit zu ändern. Die veränderte Nutzungsmöglichkeit wird nach schriftlicher Bestätigung durch die projectdocu zum vereinbarten Zeitpunkt wirksam.

3.3. Software-Updates werden durch projectdocu automatisch geliefert.  Software-Updates sind neue Versionen einer Software, die neben einer Fehlerbeseitigung im Wesentlichen neue Funktionen enthalten, oder das Anwendungsspektrum, die Flexibilität, die Benutzerfreundlichkeit oder die Produktivität  erweitern und auf die sich Mängelansprüche des Kunden nicht beziehen. Software-Updates werden grundsätzlich mittels Datenübertragung durchgeführt. Das bei Vertragsbeginn  erteilte Nutzungsrecht an der Vertragssoftware bleibt gültig.

3.4. Sonderprogramme, Programmänderungen oder Schnittstellen, die der Kunde eigens für die Anforderungen seines Anzeigesystems entweder erstellt hat oder durch Dritte erstellen ließ, können nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sein. Ein Anspruch auf Entwicklung von Sonderprogrammen oder die Abänderung von Standardsoftware zur Anpassung an die besonderen Anforderungen im Betrieb des Kunden besteht nicht.

4. Nutzungsrechte

4.1. projetcdocu räumt dem Kunden und den von ihm eingerichteten Nutzern (abhängig vom individuell gebuchten Leistungsumfang) das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare und auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, auf die Funktionalitäten der Vertragssoftware via Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte werden dem Kunden nicht eingeräumt. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf etwaige neuere Versionen, Upgrades oder Updates der Vertragssoftware.

4.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware über die nach Maßgabe des Vertragsumfanges  hinaus zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Projekte für Dritte anzulegen, die damit eigene Projekte (keine Projekte des Kunden) bearbeiten/dokumentieren.

4.3. Überlässt der Kunde die Vertragssoftware unberechtigt einem Dritten, wird der Kunde projectdocu sämtliche Angaben zu dem Dritten, insbesondere Namen und Anschrift des Dritten sowie Art und Umfang der Nutzung, zur Geltendmachung von Ansprüchen mitteilen.

4.4. Ermöglicht der Kunde Dritten schuldhaft die unbefugte Nutzung der Vertragssoftware, so wird er projectdocu die Vergütung zahlen, die er auch bei befugter Nutzung zahlen würde.

5.  Pflichten und Obliegenheiten von projectdocu

5.1. projectdocu stellt dem Kunden Zugangsdaten (Benutzername und Benutzerpasswort) zur Verfügung.  Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden, die Vertragssoftware auf der Seite https://projectdocu.net entsprechend der vertraglich gewählten Funktionalität zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt entsprechend seinem gebuchten Leistungsumfang Projekte anzulegen und vom ihm ausgewählten Nutzern (keine Dritte) den Zugang zu Projekten zu gewähren.

5.2. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der kundenseitig erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand des Vertrages.

5.3. projectdocu stellt die Vertragssoftware an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung.

5.4. projectdocu gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von projectdocu liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

5.5. projectdocu ist berechtigt, zu Wartungszwecken oder infolge anderer technischer Erfordernisse, die Verfügbarkeit von der Software zu unterbrechen.

5.6. projectdocu setzt mit angemessenem technischen und wirtschaftlichen Aufwand Firewalls sowie ggf. sonstige Maßnahmen nach dem aktuellen allgemein anerkannten Stand der Technik ein, um unberechtigte Zugriffe auf die Daten der Kunden und die Übermittlung von Schadsoftware zu verhindern. Der Kunde hat Kenntnis darüber, dass trotz der vorgenannten Sicherheitsvorkehrungen unberechtigte Zugriffe oder die Übermittlung von Schadsoftware nicht vollständig verhindert werden kann. Sollten hiervon Daten des Kunden betroffen sein, wird projectdocu den Kunden hierüber unterrichten.

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1. Es obliegt der alleinigen Verantwortlichkeit des Kunden, dass die berechtigten Nutzer der Vertragssoftware über einen Internetanschluss und eine gemäß der Leistungsbeschreibung im Angebot geeignete Hard- und Softwareausstattung verfügen.

6.2. Der Kunde wird seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterrichten.

6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine  Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) an Dritte (nicht berechtigte Nutzer)  weitergegeben. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern und projectdocu darüber zu informieren. Gleiches gilt für Account-Zugangsdaten.

6.4. Der Kunde wird die Vertragssoftware nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden. Darüber hinaus sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

6.5. Der Kunde stellt projectdocu und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Vertragssoftware durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Vertragssoftware verbunden sind. Droht ein solcher Verstoß und der Kunde erkennt diesen oder muss ihn erkennen, so wird er projectdocu unverzüglich unterrichten.

7. Haftung

7.1.  In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet projectdocu Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:
(a) projectdocu haftet bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die projectdocu eine Garantie übernommen hat, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte; 
(b) in anderen Fällen: nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und bis zu den im folgenden Unterabsatz genannten Haftungsgrenzen. Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieses Abschnitts 7.1. (b) liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 
Die Haftung ist in den Fällen von Abschnitt 7.1. (b) pro Schadensfall beschränkt auf 20 % der für das betroffene Kalenderjahr gezahlten Vergütung für den betroffenen Service und in jedem Kalenderjahr insgesamt auf höchstens 50 % der für das betroffene Kalenderjahr gezahlten Vergütung für den betroffenen Service. Das betroffene Kalenderjahr ist das Kalenderjahr, in dem der Anspruch entstanden ist.

7.2.  Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abschnitt 7.1. gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3. Die Haftung von weiteren Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-Systems des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. geänderten Hardware oder Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfiguration oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

7.4. projectdocu haftet nicht für zeitliche Ausfälle der Server, Datenverluste (soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird) oder Übertragungsstörungen vom Server zum Kunden selbst. projectdocu kann nicht für das Abhören des Datenstroms zwischen Kunde und dem Server durch Dritte verantwortlich gemacht werden, auch wenn der Kunde vermeintlich sichere Verschlüsselungsmechanismen verwendet. Erfolgte Einbruchversuche Dritter werden von projectdocu, soweit feststellbar, sofort bekannt gegeben.

7.5. projectdocu bezieht die Wetterdaten von der wetter.com AG (Daten diesem Unternehmen und deren AGB sind unter www.wetter.com  einsehbar). Für die Richtigkeit der von der wetter.com AG überlieferten Wetterdaten und Prognosen übernimmt projectdocu keine Haftung.

7.6.  Für alle Ansprüche gegen projectdocu auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Höhere Gewalt

8.1. projectdocu ist von Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf Umstände höherer Gewalt, die nach Vertragsabschluss eintreten, zurückzuführen ist.

8.2. Alle Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel, Krieg, Streiks, Unruhen, radikale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, und sonstige Naturkatastrophen, sowie sonstige von projectdocu nicht zu vertretende Umstände wie etwa und insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörungen datenführender Leitungen.

8.3. Jeder Vertragspartner hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich per E-Mail, Telefax oder Brief in Kenntnis zu setzen.

9. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung

9.1. Beide Parteien werden jeweils anwendbaren, insbesondere die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

9.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes projectdocu  von Ansprüchen Dritter frei.

9.3. Der Kunde bleibt sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten alleinberechtigt. projectdocu nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Die Verantwortung hierfür übernimmt ausschließlich der Kunde. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt.

9.4. Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von projectdocu werden in einem Rechenzentrum betrieben. projectdocu ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben. In diesem Fall wird projectdocu dem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen auferlegen.

9.5. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Der Vertraulichkeit unterliegen insbesondere die der anderen Partei mitgeteilten und zur Kenntnis gebrachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen. Unter die Geheimhaltungspflicht fallende, dem anderen Partner übergebene Dokumente sind mit einem Vertraulichkeitsvermerk zu kennzeichnen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1. Das Vertragsverhältnis ist jeweils für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung muss projectdocu  mindestens zehn Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von einem Monat nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen.

10.2. Teilkündigungen sind zulässig, z.B. einzelne Module. Es gelten die unter 10.1 genannten Fristen.

10.3.  Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

10.4.  Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist die Verbindung zum „SaaS Dienst“ gesperrt. Der auf den Servern der Plattform projectdocu gespeicherte gesamte Datenbestand des Kunden ist durch diesen rechtzeitig vor dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf sein lokales System herunterzuladen.  projectdocu wird die Daten und Zugangskennungen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung löschen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem und auf Grundlage dieses Vertrags geschlossener Verträge ist Düsseldorf. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

11.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag  nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von projectdocu auf  einen Dritten übertragen.

Stand: 23.02.2016